Arbeitsangebote

Arbeitsangebote und Leistungen

Informieren Sie sich hier, welche Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten Sie in unserem Betrieb finden.

Arbeitsgelegenheiten

Sind Sie schon längere Zeit arbeitslos und im Bezug von ALG II?
Haben Sie Interesse, wieder eine neue Herausforderung anzunehmen und sich beruflich und persönlich weiterzuentwickeln?
Suchen Sie ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt?
Dann haben wir vielleicht das passende Angebot für Sie!
Wir bieten auf der Grundlage des SGB II in Zusammenarbeit mit dem JobcenterEmmendingen Arbeitsgelegenheiten an.

Wo können Arbeitsgelegenheiten wahrgenommen werden?
Bei unserem Stromsparcheck und in unseren Secondhand Kaufhäusern Emmendingen, Denzlingen, Endingen und Herbolzheim. Bei FAIRbike, FAIRnäht und FAIRcycling.

Was wird inhaltlich geboten?
Arbeitsgelegenheiten bieten Ihnen die Möglichkeit, neben dem Bezug von ALG II eine zusätzliche, interessante Beschäftigung durchzuführen und 1,50 € pro abgeleisteter Arbeitsstunde bei max. 30 Std./ Woche zusätzlich zum Leistungsbezug als Mehraufwand zu erwirtschaften. Die Maßnahmedauer ist zunächst auf 6 Monate angelegt und kann im Einzelfall bis auf zwei Jahre verlängert werden.

Welche Ziele sollen erreicht werden?
Arbeitsgelegenheiten bieten Ihnen die Möglichkeit, sich beruflich und privat weiterzuentwickeln und geben Ihnen Orientierungshilfen sowie Unterstützung für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Durch die Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen eröffnen sich für Sie neue Perspektiven für die Zukunft.

Inklusionsabteilung

In den Bereichen Handwerkliche Diensteistungen, Transport und Logistik, Garten und Landschaftspflege, KFZ-Werkstatt sowie der Elektrotrogeräteprüfung (A-Check) sind wir als Inklusionsunternehmen nach dem SGB IX § 132 ff. anerkannt.

Mindestens 40 Prozent unserer Mitarbeiter haben ein Handicap, sind jedoch reguläre Marktteilnehmer, die allein durch die Qualität ihrer Dienstleistungen und Produkte überzeugen müssen. Die vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg geförderten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung sind sozialversicherungspflichtig und ermöglichen den Mitarbeitenden den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wir werden nicht subventioniert, sondern erhalten nach den Bestimmungen des SGB III und des SGB IX ausschließlich einen Nachteilsausgleich, welcher mit der Beschäftigung eines hohen Anteils an Menschen mit Behinderung verbunden ist und somit allen Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes offensteht.
Damit bieten wir berufliche Perspektiven und fördern die Inklusion in unserer Gesellschaft.