Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
ist nach der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3)
Pflicht des Arbeitgebers.
Im Rahmen des A-Check prüfen wir bei
externen Unternehmen und Arbeitgebern Elektrogeräte wie z.B.
handgeführte Elektrowerkzeuge, Bürogeräte, Computer, Monitore,
Notebooks, Haushaltsgeräte u.v.m.
Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.